Mediation
Die Mediation ist eine außergerichtliche Konfliktlösung (AKL), mit der versucht wird, unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze mittels eines speziell ausgebildeten und unabhängigen Vermittlers den Streit zur Zufriedenheit der beteiligten Streitparteien zügig, einvernehmlich und kostengünstig beizulegen. Der Begriff der Mediation stammt von den lateinischen Worten „medius“ bzw. „medium“ (Mitte) und kann sinngemäß als “Vermittlung“ übersetzt werden. Die Person des Vermittlers wird als Mediator bezeichnet.
Der Ausgangspunkt vieler Streitigkeiten sind oftmals nur Kommunikationsprobleme, durch die unüberbrückbare Differenzen entstehen. In diesen Fällen erscheint häufig der Gang vor Gericht als einzige Lösung. Bei der Mediation findet jedoch eine Vermittlung zwischen den beteiligten Parteien statt, in der die Standpunkte verständlich zum Ausdruck gebracht und die bestehenden Kommunikationsprobleme ausgeräumt werden können. Durch den Mediator wird sichergestellt, dass die Grundprinzipien der Mediation – Neutralität, All- bzw. Unparteilichkeit, Ergebnisoffenheit und Vertraulichkeit – gewahrt werden.
Statistischen Angaben zufolge verläuft die Mediation in etwa 80 Prozent aller Fälle erfolgreich. Innerhalb der Rechtsschutzversicherung können beispielsweise bis zu zwei Drittel der Streitfälle ohne ein Gerichtsverfahren beigelegt werden. Die deutsche Versicherungswirtschaft bemüht sich daher um die nachhaltige Entwicklung einer Kultur der außergerichtlichen Streitschlichtung, wobei sich die Mediation als Musterlösung etablieren soll.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2009 über 3,8 Millionen Rechtsschutzfälle. Zwar beinhaltet diese Zahl ein erhebliches Potenzial zur Steuerung des Konfliktverhaltens der Versicherungsnehmer; in der Praxis ist die Nachfrage nach mediativen Verfahren jedoch gering. Ein Grund hierfür war die bislang fehlende gesetzliche Regelung.
Der Europäische Gesetzgeber hat daher im Jahr 2008 mit der Mediationsrichtline allen EU-Mitgliedsstaaten aufgegeben, bis spätestens Mai 2011 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die außergerichtliche Konfliktlösung in Zivil- und Handelssachen zu schaffen. Infolgedessen hat die Bundesregierung am 12.01.2011 das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ (Mediationsgesetz) verabschiedet.
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Kirsten Müller
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