Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmergebühr beinhaltet die Teilnahme am Online-Seminar Bei einer Buchung für Dritte verpflichtetet sich der Buchende, die angemeldeten Teilnehmer über die Teilnahme- und Stornobedingungen zu informieren. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Der Veranstalter behält sich vor, eine Warteliste einzurichten sowie inhaltliche, zeitliche und räumliche Programmänderungen vorzunehmen.
Alle Zugangsdaten dürfen nur vom jeweiligen für das Online-Seminar angemeldeten Teilnehmer verwendet werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsinformationen nicht weiterzugeben und diese vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Im Rahmen des Online-Seminars werden die Namen der Teilnehmer angezeigt. Eine Weitergabe an Nicht-Teilnehmer erfolgt nicht.
Hiermit gestatte ich der Versicherungsforen Leipzig GmbH, meinen Namen und Unternehmensnamen im Rahmen der Veranstaltung ausschließlich den anderen Teilnehmern als Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe an Nicht-Teilnehmer ist dabei nicht gestattet.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Video, Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden, die meine Person im Rahmen und Umfeld der Veranstaltung (in Szenen- oder Totalaufnahmen bzw. zusammen mit mehreren anderen Teilnehmern – jedoch keine Einzelaufnahmen oder Portraits) abbilden können, die ggfs. von der Versicherungsforen Leipzig GmbH im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation oder für Marketingzwecke für die Veranstaltungen der Versicherungsforen Leipzig GmbH veröffentlicht werden können.
Die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse für eigene werbliche Zwecke für Dienstleistungen der Versicherungsforen Leipzig GmbH per E-Mail oder Ihrer Anschrift für entsprechende Werbung per Post ist nicht ausgeschlossen, falls Sie uns gegenüber nicht einer entsprechenden Verwendung Ihrer Daten widersprochen haben. Sie können dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Versicherungsforen Leipzig GmbH online über den entsprechenden „Unsubscribe-Link“ in jedem erhaltenen Mailing, per E-Mail an kontakt@versicherungsforen.net oder postalisch an Versicherungsforen Leipzig GmbH, Hainstraße 16, 04109 Leipzig, widersprechen. Besondere Gebühren (über die regelmäßigen Gebühren Ihres Telefon- oder Internetanbieters oder das Briefporto hinaus) fallen für den Widerspruch nicht an. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden Ihre Daten aus der entsprechenden Mailing-Datenbank gelöscht; sofern eine Löschung nicht möglich ist, tritt anstelle der Löschung die Sperrung. Das entsprechende Mailing können wir Ihnen dann nicht mehr zukommen lassen.
Stornierungsbedingungen
Eine schriftliche Stornierung ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und einer Woche vor Beginn der Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 50% erhoben.
Bei Stornierungen im Zeitraum von einer Woche bis einschließlich einem Tag vorher werden 90% der Teilnahmegebühr erhoben.
Bei Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung bei den Versicherungsforen Leipzig. Selbstverständlich ist eine Vertretung der angemeldeten Teilnehmer möglich.
Der Veranstalter behält sich inhaltliche, zeitliche und räumliche Programmänderungen vor.
Muss die Veranstaltung aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei Erkrankung des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl von uns aus abgesagt werden, wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche – insbesondere hinsichtlich bereits gebuchter Übernachtungen, Zugfahrten oder Flüge - sind ausgeschlossen.
Änderungen der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
1. Die Versicherungsforen Leipzig GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (vgl. Ziff. 4) abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Mitteilung zur Verschiebung der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten.
2. Ist die Versicherungsforen Leipzig GmbH infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihr zu vertretenden Gründen genötigt, die Veranstaltung abzusagen, vorübergehend oder auch für längere Zeit zu räumen bzw. die Veranstaltung verlängern zu müssen, zu verkürzen, oder zu verschieben, so erwachsen dem Vertragspartner und/oder Teilnehmer hieraus gegenüber der Versicherungsforen Leipzig GmbH weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte, noch Schadenersatzansprüche. Insbesondere ist ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Versicherungsforen Leipzig GmbH oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt und ferner nicht, soweit sich die Ansprüche auf eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper oder Gesundheit beziehen.
3. Ziff. 2 gilt auch für solche Fälle, in denen der Versicherungsforen Leipzig GmbH eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder grob unzumutbar wird, weil die Versicherungsforen Leipzig GmbH zur Durchführung der Veranstaltung wesentliche Leistungen ihrerseits aufgrund höherer Gewalt bei ihren Vertragspartnern, wie z.B. Vermietern, Zulieferern oder Referenten, nicht beziehen kann.
4. Als höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Versicherungsforen Leipzig GmbH liegendes Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, anzusehen. Als ein Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, Krieg, Naturkatastrophen, politische Ereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen oder Verfügungen sowie sonstige Ereignisse, die nicht von der Versicherungsforen Leipzig GmbH zu vertreten sind.
5. Sagt die Versicherungsforen Leipzig GmbH die Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt endgültig ab oder tritt der Teilnehmer infolge der Mitteilung eines neuen Veranstaltungstermins vom Vertrag zurück, entfällt die Teilnahmegebühr. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.
6. Erfolgt die Absage der Veranstaltung der Versicherungsforen Leipzig GmbH aufgrund höherer Gewalt weniger als einen Monat vor dem Veranstaltungstag, schuldet der Vertragspartner entgegen Ziff. 5 eine Kostenbeteiligung i.H.v. 35 % der ursprünglichen Teilnahmegebühr. Bei diesen Kosten handelt es sich ungefähr um die Hälfte desjenigen Entgeltes, für das die Versicherungsforen Leipzig GmbH bereits Leistungen zur Durchführung der Veranstaltung erbracht hat.
7. Muss die Versicherungsforen Leipzig GmbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühr. Dies gilt ebenso, wenn der Teilnehmer seine Teilnahme an der Veranstaltung seinerseits absagt, ohne dass die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wurde.
Änderungen der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
1. Die Versicherungsforen Leipzig GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (vgl. Ziff. 4) abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Vertragspartner/Teilnehmer ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Mitteilung zur Verschiebung der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten.
2. Ist die Versicherungsforen Leipzig GmbH infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihr zu vertretenden Gründen genötigt, die Veranstaltung abzusagen, vorübergehend oder auch für längere Zeit zu räumen bzw. die Veranstaltung verlängern zu müssen, zu verkürzen, oder zu verschieben, so erwachsen dem Vertragspartner und/oder Teilnehmer hieraus gegenüber der Versicherungsforen Leipzig GmbH weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte, noch Schadenersatzansprüche. Insbesondere ist ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Versicherungsforen Leipzig GmbH oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt und ferner nicht, soweit sich die Ansprüche auf eine Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper oder Gesundheit beziehen.
3. Ziff. 2 gilt auch für solche Fälle, in denen der Versicherungsforen Leipzig GmbH eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder grob unzumutbar wird, weil die Versicherungsforen Leipzig GmbH zur Durchführung der Veranstaltung wesentliche Leistungen ihrerseits aufgrund höherer Gewalt bei ihren Vertragspartnern, wie z.B. Vermietern, Zulieferern oder Referenten, nicht beziehen kann.
4. Als höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Versicherungsforen Leipzig GmbH liegendes Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, anzusehen. Als ein Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, Krieg, Naturkatastrophen, politische Ereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen oder Verfügungen sowie sonstige Ereignisse, die nicht von der Versicherungsforen Leipzig GmbH zu vertreten sind.
5. Sagt die Versicherungsforen Leipzig GmbH die Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt endgültig ab oder tritt der Teilnehmer infolge der Mitteilung eines neuen Veranstaltungstermins vom Vertrag zurück, entfällt die Teilnahmegebühr. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.
6. Erfolgt die Absage der Veranstaltung der Versicherungsforen Leipzig GmbH aufgrund höherer Gewalt weniger als einen Monat vor dem Veranstaltungstag, schuldet der Vertragspartner entgegen Ziff. 5 eine Kostenbeteiligung i.H.v. 35 % der ursprünglichen Teilnahmegebühr. Bei diesen Kosten handelt es sich ungefähr um die Hälfte desjenigen Entgeltes, für das die Versicherungsforen Leipzig GmbH bereits Leistungen zur Durchführung der Veranstaltung erbracht hat.
7. Muss die Versicherungsforen Leipzig GmbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühr. Dies gilt ebenso, wenn der Teilnehmer seine Teilnahme an der Veranstaltung seinerseits absagt, ohne dass die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wurde.