Universität Leipzig - Professur für Unternehmensrechnung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
- Steuerlasten,
- Steuerwirkungen,
- Steuergestaltungen.
Steuerlasten können Wirkungen auf sämtliche unternehmerischen Entscheidungen haben.
Entscheidungs- und VerteilungswirkungenDurch die Besteuerung kann die Wahl eines Investitionsprojektes, einer Finanzierungsmaßnahme, eines Investitionsstandortes oder eines bestimmten Entlohnungsschemas verändert werden. Ex post, nach erfolgten Anpassungshandlungen, entsteht infolge der Besteuerung immer eine Verteilungswirkung, die Wohlstandspositionen verändert. Beide Wirkungen sind in ökonomischen Entscheidungsmodellen abzubilden, und anschließend analytisch, empirisch oder aber auch experimentell zu untersuchen.
SteuergestaltungDie Frage ist, ob sich solche Entscheidungs- und Verteilungswirkungen im Zusammenhang mit normativen Zielsetzungen wie Effizienz und Gerechtigkeit bringen lassen, nur dann lassen sich auch Reformvorschläge für die Unternehmensbesteuerung begründet aussprechen.