Bedingungen

Veranstaltungsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Bei den hiesigen allgemeinen Veranstaltungsbedingungen handelt es sich um Bedingungen der

Versicherungsforen Leipzig GmbH,

Hainstraße 16, 04109 Leipzig
T +49 341 98988-0
F +49 341 98988-9199
kontakt@versicherungsforen.net

Die hiesigen Bedingungen gelten auch für Veranstaltungen, die wir unter dem Label unserer Marken „Versicherungsforen Wien“ und „New Players Network“ veranstalten.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen uns einerseits und dem Vertragspartner und den von ihm angemeldeten Teilnehmern andererseits im Hinblick auf Einzelveranstaltungen (vgl. Ziff. 2.1) sowie das Verhältnis zu Vertragspartnern und Teilnehmern, die auf Grundlage einer Mitgliedschaft in einer „User Group“ (vgl. Ziff. 10) zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen berechtigt sind.

1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung dieser allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.

1.4 Diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen eranstaltungsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

1.5 Unser Veranstaltungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB.

1.6 Die in einer Anmeldung / in einem Veranstaltungsvertrag enthaltenen Konditionen und Bedingungen gehen den hiesigen Teilnahmebedingungen im Falle von Widersprüchlichkeiten vor.

 

2. Definitionen

Im Rahmen der hiesigen Teilnahmebedingungen geltend die folgenden Definitionen. Soweit in den folgenden Regelungen einer der nachfolgenden Tatbestände verwendet wird, ist er ausschließlich im Sinne der hiesigen Definition gemeint:

2.1 Einzelveranstaltung

Unter einer Einzelveranstaltung verstehen wir im Rahmen der hiesigen Teilnahmebedingungen – in Abgrenzung zu User Groups – solche Veranstaltungsformate, bei denen vertraglich keine regelmäßigen Folgeveranstaltungen geschuldet sind. Unschädlich für diese Einordnung ist, dass wir auch Einzelveranstaltungen – wie z. B. im Format „Fokustag“ – ggf. jährlich mit aufeinander aufbauenden Inhalten wiederholen. Für die Qualifizierung als Einzelveranstaltung ist ebenso unerheblich, ob die Veranstaltung einen oder mehrere aufeinander folgende Veranstaltungstage umfasst.

2.2 User Group

Wir unterhalten das Veranstaltungsformat sog. „User Groups“. Eine User Group ist ein Kreis von Vertragspartnern, der sich zu einem spezifischen Thema gegenseitig informiert und fortbildet. Wir stellen hierfür durch verschiedene Leistungen, wie z.B. die Organisation der Veranstaltungen der User Group nebst Auswahl der Tagesordnung und Referenten in Abstimmung mit den Vertragspartnern die erforderlichen Grundlagen. Die User Group ist insoweit ein Dauerschuldverhältnis, im Rahmen dessen jährlich eine gewisse Anzahl von Veranstaltungen stattfindet, die in der Regel nur für Mitglieder der User Groups zugänglich sind.

2.3 Vertragspartner

Vertragspartner ist die juristische oder natürliche Person, mit der der Vertrag zur Teilnahme an der Veranstaltung zustande kommt. Dies ist in der Regel nicht der Teilnehmer selbst, sondern das Unternehmen, das eine Teilnahmemöglichkeit ihres oder ihrer Mitarbeiter(s) bucht.

2.4 Teilnehmer

Teilnehmer ist diejenige – ausschließlich natürliche – Person, die an unseren Veranstaltungen auf Grundlage des Veranstaltungsvertrages teilnimmt. Mit dem Teilnehmer besteht in der Regel kein unmittelbares Vertragsverhältnis. Der Teilnehmer ist dann aber über seinen Arbeitgeber an die hiesigen Teilnahmebedingungen gebunden und zur Einhaltung dieser – soweit die Pflichten den Teilnehmer betreffen – verpflichtet.

2.5 Präsenzveranstaltung

Eine Präsenzveranstaltung ist eine Veranstaltung, an der die Teilnehmer an einem vom Veranstalter bereitgestellten Veranstaltungsort teilnehmen.

2.6 Online-Veranstaltung

Eine Online-Veranstaltung ist eine Veranstaltung, bei der den Teilnehmern die geplanten Vorträge über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Eine Interaktion der Teilnehmer wird durch ein vom Veranstalter bereitgestelltes Webkonferenztool ermöglicht.

2.7 Hybride-Veranstaltung

Eine Hybride-Veranstaltung ist eine Veranstaltung, an welcher der Teilnehmer nach seiner Wahl präsent oder virtuell teilnehmen kann. Je nachdem, ob sich der Teilnehmer für eine präsente oder virtuelle Teilnahme entscheidet, handelt es sich bei der Veranstaltung für den Teilnehmer um eine „Präsenzveranstaltung“ (vgl. Ziff. 2.5) oder um eine „Online-Veranstaltung“ (vgl. Ziff. 2.6).

2.8 Veranstaltung-Tool

Veranstaltungs-Tools sind Dienste, die der Durchführung der Veranstaltung dienen, wie insbesondere Event-Apps, Umfrage-Tools und Konferenz-Tools. Mittels einer solchen Anwendung können die Teilnehmer der Veranstaltung folgen bzw. mitwirken, die Agenda und Teilnahmebedingungen einsehen, sich ggfls. ein Nutzerprofil anlegen oder sich mit anderen Teilnehmern vernetzen. Veranstaltungs-Tools dienen einer modernen, effektiven, interaktiven sowie professionellen Durchführung unserer Veranstaltungen.

 

3. Anmeldung, Vertragsschluss, Vertragspartner

3.1. Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann digital über unser Online-Anmeldesystem auf unserer Homepage oder über unsere Anmeldeformulare erfolgen, die Sie per Brief, Fax oder E-Mail an uns senden können.

3.2 Die Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Bei der Nutzung unseres Online-Anmeldesystems erfolgt die Abgabe eines solchen Vertragsangebotes durch Absenden der Anmeldung. Bei der Verwendung eines unserer Anmeldeformulare erfolgt die Abgabe eines solchen Vertragsangebotes durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars per Brief, Fax oder E-Mail.

3.3 Bedingte oder befristete Anmeldungen sowie solche unter Vorbehalten sind unzulässig. Ergänzungen unserer Vertragsformulare durch den Anmeldenden bleiben unberücksichtigt, soweit diese nicht auf einer Vereinbarung mit uns beruhen.

3.4 Die Anmeldungen berücksichtigen wir grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Erreichung der möglichen maximalen Teilnehmeranzahl bzw. der maximalen Dienstleisteranzahl. Die Annahme erfolgt (ausschließlich) durch uns mittels Übersendung einer Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt (erst) mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande. Die Anmeldebestätigung übersenden wir in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Anmeldung.

3.5 Der Vertrag zur Teilnahme an einer Veranstaltung kommt stets mit der juristischen Person, der rechtsfähigen Gesellschaft oder dem Einzelunternehmen/dem Gewerbetreibenden, der als Unternehmer gem. § 14 BGB handelt, zustande. Der Vertragsschluss erfolgt nicht mit dem Teilnehmer selbst. Abweichendes gilt nur, wenn der Teilnehmer und Vertragspartner identisch sind, Ziff. 1.5 ist zu beachten.

3.6 Der Anmeldende ist für den Fall, dass wir keine Anmeldebestätigung übersenden können, weil die Veranstaltung ausgebucht ist, mit der Aufnahme in eine Warteliste und mit einer Kontaktaufnahme vor der Veranstaltung zum Zwecke der Mitteilung, dass ein Vertragsschluss nunmehr möglich wäre, einverstanden. Es besteht das jederzeitige Recht des Anmeldenden, eine Löschung von der Warteliste zu begehren.

3.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm angemeldeten Teilnehmer – in der Regel seine Mitarbeiter – über die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten des Teilnehmers zu informieren und die Einhaltung der Pflichten zu gewährleisten.

 

4. Vertragsgegenstand

4.1 Mit dem Abschluss des Vertrages erwirbt der Vertragspartner für sämtliche von ihm im Anmeldeformular persönlich benannten Teilnehmer das Recht zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nach Maßgabe der in der Anmeldung gesondert ausgewiesenen Bedingungen sowie (nachrangig) auf Grundlage der hiesigen Bestimmungen.

4.2 Das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht übertragbar. Zur Teilnahme sind ausschließlich die im Anmeldeformular persönlich bezeichneten Personen berechtigt. Der Vertragspartner ist berechtigt, den/die im Anmeldeformular benannten Teilnehmer durch einen anderen gem. dieser Bedingungen zulässigen anderen Teilnehmer zu ersetzen. Dafür bedarf es einer Mitteilung an uns, die mindestens bis Ablauf des 2. Tages vor der Veranstaltung zu erfolgen hat. Im Regelfall tolerieren wir auch spontane Änderungen im Hinblick auf die Person des Teilnehmers, behalten uns aber eine Zurückweisung des Teilnehmers vor, wenn die vorstehenden Anforderungen nicht gewahrt sind. Ziff. 4.3 bleibt unberührt und maßgeblich.

4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt und verpflichtet, ausschließlich solche Teilnehmer zu benennen, die seine Mitarbeiter oder Organe sind. Ferner ist eine Teilnahme des sich als natürliche Person anmeldenden Unternehmers i. S. d. § 14 BGB möglich.  Es besteht grundsätzlich kein Recht des Vertragspartners, konzern- oder gruppenübergreifend (aus Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften oder anderweitig unmittelbar oder mittelbar verbundenen Unternehmen) Teilnehmer zu benennen. Im Falle der konzern- oder gruppenübergreifenden Benennung von Teilnehmern sind wir nach erfolgter Prüfung berechtigt, entgegen dieser Ziff. 4.3 benannte Teilnehmer zurückzuweisen. Die Benennung anderer Dritter ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

4.4 Soweit der Vertragspartner gegen Ziff. 4.3 verstößt und wir den Teilnehmer nicht als unzulässig zurückweisen, entsteht jedenfalls ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Vertragspartner, der sich so berechnet, als wäre der Teilnehmer zutreffend angemeldet worden (dies betrifft insbesondere den Entfall von Nachlässen, den wir für mehrere Teilnehmer eines Vertragspartners gewähren). Die Geltendmachung weiterer Rechte behalten wir uns vor.

4.5 Inhalt und Umfang der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich aus der auf unserer Webseite veröffentlichten Planagenda bzw. den veröffentlichten Themenschwerpunkten (vgl. Ziff. 5).

4.6 Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf eine Mindestanzahl von Teilnehmern und eine konkrete Zusammensetzung der Teilnehmer. Gleichwohl achten wir soweit möglich darauf, dass ein für den inhaltlichen Erfolg der Veranstaltung ausgewogenes Verhältnis der Teilnehmer zueinander (z. B. im Hinblick auf Branchen und Thematiken) besteht; dies auch, um unserem Netzwerkgedanken hinreichend gerecht zu werden.

4.7 Wir sind berechtigt, zum Zwecke der effektiven und professionellen Durchführung unserer Veranstaltungen Veranstaltungs-Tools (vgl. Ziff. 2.8, 9.2) einzusetzen. Weitere datenschutzrechtliche Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung für Veranstaltungen (vgl. Ziff. 15.2). Der Vertragspartner hat seine Mitarbeiter (die Teilnehmer) entsprechend zu informieren. Sofern der Teilnehmer Vorbehalte bezüglich einzelner Anbieter hat, hat er sich über den insoweit beabsichtigten Einsatz für die konkrete Veranstaltung vor einer Anmeldung zur Veranstaltung mit uns abzustimmen.

a) Umfrage Tools

Eine Nutzung von Umfrage-Tools erfolgt durch den Teilnehmer stets freiwillig; es besteht insoweit keine Nutzungsverpflichtung zur Erreichung des Vertragszwecks.

b) Konferenz-Tools

Für Online- und hybride Veranstaltungen ist für eine digitale Teilnahme die Nutzung des von uns insoweit ausgewählten Konferenz-Tools erforderlich (vgl. Ziff. 9.2 sowie 15.2).

c) Event-App

Der Teilnehmer ist nicht zur Nutzung der von uns bereitgestellten Event-App verpflichtet. Mit Anlagen eines dortigen Accounts erklärt er sich mit den dortigen Nutzungsbedingungen einverstanden und hat die etwaig ergänzenden Datenschutzhinweise zu Kenntnis zu nehmen. Die Nutzung der Event-App ist keine Voraussetzung zur Erbringung unserer Kernleistungen. Sich ergebende etwaige Einschränkung im Hinblick auf eine Effektivität und Interaktivität der Veranstaltungsabwicklung hat der Teilnehmer im Falle der Nicht-Nutzung hinzunehmen. Die über die etwaig eingesetzte Event-App zugänglichen Veranstaltungsunterlagen erhält der Teilnehmer in diesem Fall per E-Mail; insoweit ist er dann für den Erhalt der Veranstaltungsunterlagen (Agenda, Vorträge u.ä.) zur Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtet.

 

5. Agenda/Planagenda

5.1 Bei den von uns veröffentlichten Agenden unserer Veranstaltungen handelt es sich um nach bestem Wissen aufgestellte Planagenden. Die Referenten sind von uns nach besten Bemühungen im Hinblick auf ihre fachliche Eignung und Expertise zu dem betreffenden Thema ausgewählt.

5.2 Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass der jeweilige Referent seinen Vortrag hinreichend nach dem in der Agenda vorgesehenen Thema ausrichtet und dass der Vortrag hinreichend qualitativ ist, auch wenn wir in der Vorbereitung der Veranstaltung große Mühen investieren, dass dies der Fall ist.

5.3 Ist zu einem Thema kein Referent benannt oder mit einem Vermerk „in Abstimmung“ versehen, ist eine Vereinbarung mit einem Referenten zu dem betreffenden Vortragsthema noch nicht erfolgt und der in der Agenda ausgewiesene Vortrag lediglich geplant (Planagenda). In diesem Fall bemühen wir uns, der Planagenda gerecht zu werden, übernehmen hierfür aber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

5.4 Sagt ein Referent seine Teilnahme an der Veranstaltung ab, streben wir nach besten Bemühungen die Gewinnung eines alternativen Referenten an. Bei einer Absage des Referenten bis zu 3 Wochen vor der Veranstaltung werden wir den freien Slot der Agenda neu füllen und uns bemühen, dass dieser thematisch dem bisherigen Vortrag nahekommt. Bei einer Absage von weniger als 3 Wochen vor der Veranstaltung sind wir berechtigt, den betreffenden Vortrag von der Agenda zu streichen und den Zeitplan gegebenenfalls anzupassen. Die Absage eines Referenten berechtigt den Vertragspartner nicht zum Rücktritt des mit uns geschlossenen Vertrages.

5.5 Entfällt ein wesentlicher Anteil der in einer Agenda vorgesehenen Veranstaltungszeit, ist der Vertragspartner zur quotalen Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Verkürzung der Veranstaltung auf dem Eintritt höherer Gewalt beruht (vgl. Ziff. 8.4). Als Veranstaltungszeit gelten alle in einer Agenda für ein Thema vorgesehenen Zeiten, gleich, ob diese einen Vortrag, eine Teilnehmerdiskussion, eine Fragerunde oder Workshopzeiten betreffen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers infolge von Verkürzungen der Veranstaltungszeit bestehen neben dem zuvor genannten Recht zur Minderung nicht.

 

6. Preise, Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise ergeben sich aus dem Anmeldeformular.

6.2 Das Vertragsentgelt wird dem Vertragspartner nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

6.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

6.4 Zur Sicherung unserer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind wir berechtigt, vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu verlangen.

6.5 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

7. Änderung von Veranstaltungen

7.1 Wir behalten uns vor, die Modalitäten der Veranstaltung zu ändern, soweit dies unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners angemessen ist.

7.2 Insbesondere sind wir berechtigt, die Agenda der Veranstaltung zu ändern, sofern der thematische Kerngehalt der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich berührt wird. Ferner sind wir berechtigt, den Zeitplan der Veranstaltung geringfügig in zumutbarer Art und Weise anzupassen sowie den Veranstaltungsort zu ändern, soweit dieser in angemessener Nähe zu dem bisherigen Veranstaltungsort liegt und für den Vertragspartner nicht nur mit unverhältnismäßig höherem Aufwand zu erreichen ist.

7.3 Darüber hinaus sind wir berechtigt, als Präsenzveranstaltung geplante Veranstaltungen als Hybride-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.7) oder als Online Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.6) durchzuführen, sofern eine Durchführung der Veranstaltung als Präsenzveranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, wegen Verhinderung von Referenten, Störungen am Veranstaltungsort, einer zu geringen Teilnehmeranzahl oder aus sonstigen Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich wäre.

7.4 Wird eine ursprünglich als Präsenzveranstaltung (vgl. Ziff. 2.5) geplante Veranstaltung ausschließlich als Online-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.6) durchgeführt, reduziert sich die Teilnahmegebühr entsprechend im Verhältnis unserer ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht, soweit die Veranstaltung von vornherein als Hybride-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.7) geplant war, es sich um eine Veranstaltung mit bereits reduzierter Teilnahmegebühr oder um eine Veranstaltung im Rahmen von „User Groups“ (vgl. Ziff. 10) handelt.

 

8. Absage/Verschiebung einer Veranstaltung

8.1 Wir sind berechtigt, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (vgl. Ziff. 8.4) abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Vertragspartner ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Mitteilung über die Verschiebung der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten. Macht der Vertragspartner von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, gilt der mitgeteilte Ersatztermin als vom Vertragspartner akzeptiert.

8.2 Sind wir infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von uns zu vertretenden Gründen gezwungen, eine bereits begonnene Veranstaltung (maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des erstmaligen Einlasses der Teilnehmer gem. Agenda) abzubrechen oder vorübergehend zu unterbrechen, so erwachsen dem Vertragspartner hieraus uns gegenüber keine Rücktritts-, Minderungs- oder Kündigungsrechte sowie keine Schadenersatzansprüche; insbesondere bleibt in diesem Fall unser Entgeltanspruch unberührt.

8.3 Ziff. 8.2 gilt auch für solche Fälle, in denen uns eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder grob unzumutbar wird, weil wir zur Durchführung der Veranstaltung wesentliche Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht bei unseren Vertragspartnern wie z.B. Vermietern, Zulieferern oder Referenten, beziehen können.

8.4 Als höhere Gewalt ist jedes außerhalb unserer Kontrolle liegendes Ereignis, durch das wir ganz oder Teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, anzusehen. Als ein Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, Krieg, Naturkatastrophen, politische Ereignisse, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Verfügungen sowie sonstige Ereignisse, die wir nicht uns zu vertreten haben.

8.5 Sagt der Vertragspartner die Teilnahme an der Veranstaltung seinerseits ab oder nimmt er ohne Absage nicht teil, ohne dass die Veranstaltung unsererseits abgesagt oder verschoben wurde, bleibt unser Entgeltanspruch vollständig unberührt.

 

9. Pflichten des Teilnehmers

9.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungsort gegebenenfalls geltende Hausordnung einzuhalten. Der Teilnehmer kann insbesondere dann von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn der Teilnehmer sexistische, homophobe oder rassistische Handlungen oder Äußerungen vornimmt oder solche Handlungen durch das Tragen von Symbolen kundtut. In diesem Fall steht dem Vertragspartner kein Anspruch auf Erstattung der mit der Teilnahme verbundenen Kosten zu.

Dem Teilnehmer einer Online-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.6) ist es untersagt, seine Login-Daten an andere Personen (inkl. Kollegen) weiterzugeben. Er hat seine Login-Daten angemessen zu schützen. Darüber hinaus ist es dem Teilnehmer während der Veranstaltung untersagt, Daten unbefugt zu verändern, zu löschen, zu unterdrücken, unbrauchbar zu machen und / oder sie anders als nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden. Darüber hinaus ist es dem Teilnehmer insbesondere untersagt, die Interaktionsmöglichkeiten einer Online-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.6) zur Verbreitung von sexistischem, homophoben oder rassistischem Gedankengut zu nutzen oder verletzende, beleidigende oder verleumderische Aussagen zu tätigen. Dem Teilnehmer ist es zudem untersagt, Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen zum Schutz der Online-Veranstaltung zu umgehen oder zu überwinden.

Bei groben Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten und bei gravierendem Fehlverhalten oder bei trotz Abmahnung wiederholter Verletzung der vorgenannten Pflichten sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall steht dem Vertragspartner kein Anspruch auf Erstattung der mit der Teilnahme verbundenen Kosten zu.

9.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass für die Durchführung von Veranstaltungen (vgl. Ziff. 2) verschiedene Veranstaltungstools (vgl. Ziff. 2.8) eingesetzt werden. Wir sind insbesondere berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen unter Einsatz der nachfolgenden Software-Tools zu erbringen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software-Tools zu beachten.

Wir sind bestrebt, eine störungsfreie Abwicklung unserer Veranstaltungen bei Einsatz der vorstehenden Software-Tools zu ermöglichen. Für Störungen, welche durch die Anbieter der vorstehenden Software-Tools übernehmen wir jedoch keine Haftung, soweit hierdurch nicht unsere Kernleistung zur Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt werden.

9.3 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.6) selbst zu schaffen. Sämtliche Kosten, die für die Schaffung der technischen Voraussetzungen entstehen, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

9.4 Dem Teilnehmer ist es untersagt, auf der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Genehmigung oder ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung (z. B. durch einen Sponsoringvertrag) eigene gewerbliche Veranstaltungen zu betreiben bzw. für eigene Zwecke Werbemaßnahmen durchzuführen.

9.5 Der Teilnehmer unterlässt das Erstellen von Inhalten und deren Einreichung, die gesetzeswidrig oder als sonstig anstößig oder verwerflich aufgefasst werden können oder der Reputation des Veranstalters schaden oder hierzu geeignet erscheinen.

9.6 Der Teilnehmer stellt sicher und steht dafür ein, dass seine Einreichungen und Äußerungen während der Veranstaltung (z. B. Texte, Zeichnungen, Fotografien, Filme) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte oder ähnliche Schutzrechte, verstoßen und zudem kartellrechtlich sowie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind.

9.7 Das Abfotografieren der von den Referenten bereitgestellten Präsentationen sowie das Anfertigen von Audio-, Video- oder Fotoaufnahmen während einer Präsenzveranstaltung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung oder vertragliche Vereinbarung nicht gestattet. Dem Teilnehmer ist es darüber hinaus untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung oder vertragliche Vereinbarung eine Online-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.6) in Teilen oder im Ganzen aufzuzeichnen bzw. Screenshots oder Fotoaufnahmen von der Online-Veranstaltung anzufertigen.

9.8 Der Teilnehmer wird auf der Veranstaltung erlangte Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln, insbesondere hat er zu berücksichtigen, dass an den erlangten Unterlagen Schutzrechte des Urhebers und/oder Verwenders bestehen und dass eine Veröffentlichung von auf der Veranstaltung durch Teilnehmer und Referenten getätigten Äußerungen nicht zulässig ist. Ferner wird der Teilnehmer die erhaltene Teilnehmerliste ausschließlich vertragsgemäß, das heißt zur Identifikation der anderen Teilnehmer sowie zum Austausch zwischen den Teilnehmern verwenden und insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen; vgl. auch Ziff. 15.

9.9 Die zuvor ausgewiesenen Pflichten (Ziff. 9.1 – 9.7) treffen den Vertragspartner ebenso unmittelbar, soweit eine Handlung durch ihn eine Verletzung der zuvor benannten Verpflichtungen herbeiführen oder intensivieren oder anderweitig kausal begünstigen könnte. Ziff. 12.4 bleibt unberührt.

 

10. User Groups

10.1 Wir bieten interessierten Unternehmen die Mitgliedschaft in sog. „User Groups“ an. Mit der Mitgliedschaft in einer User Group erhalten Mitarbeiter des Mitgliedsunternehmens unter anderem die Möglichkeit, an den in der Regel zweimal pro Jahr (maßgeblich ist der UG-Mitgliedschaftsvertrag) stattfindenden Arbeitstreffen teilzunehmen. In der Mitgliedschaftsgebühr sind die Teilnahmegebühr sowie die Verpflegung während der Arbeitstreffen für einen Mitarbeiter des jeweiligen Mitgliedsunternehmens/ Vertragspartners enthalten.  Für die Teilnahme jedes weiteren Mitarbeiters des Vertragspartners an den Arbeitstreffen wird die im Anmeldeformular ausgewiesene Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahme an den Arbeitstreffen ist auf 2 Mitarbeiter des Vertragspartners je Arbeitstreffen begrenzt. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Teilnahme einer bestimmten Mitarbeiteranzahl an dem Arbeitstreffen, die über einen Teilnehmer hinausgeht, besteht nicht.

10.2 Leistungsinhalt einer User Group ist insbesondere die Bereitstellung einer Austauschmöglichkeit im Netzwerk, Online-Zugänge zu unseren Online-Portalen sowie das Recht, an den UG-Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen.

10.3 Für Unternehmen, die bislang kein Mitglied einer unserer User Groups sind, bieten wir darüber hinaus im Rahmen eines Kennenlern-Angebots die Möglichkeit an, einmalig an einem Arbeitstreffen einer User Group teilzunehmen. Die Teilnahmegebühr für die einmalige Teilnahme an einem Arbeitstreffen im Rahmen des Kennenlern-Angebots ergibt sich aus dem Anmeldeformular.

10.4 Wir versuchen, die Veranstaltungstermine für Arbeitstreffen der User Groups nach den Wünschen der Mitgliedsunternehmen/Vertragspartner auszurichten. Es besteht gleichwohl kein Anspruch eines Vertragspartners auf einen konkreten Veranstaltungstermin. Ist den Mitarbeitern des Vertragspartners oder ihm selbst die Teilnahme an einem der Arbeitstreffen nicht möglich, besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Erstattung des UG-Mitgliedsbeitrages; insoweit besteht insbesondere kein Recht des Vertragspartners, dass ihm eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich gemacht werden muss. Das Recht des Vertragspartners, die Veranstaltungsunterlagen zu erhalten, bleibt unberührt.

10.5 Wir streben an, die UG-Veranstaltungen als Präsenzveranstaltungen (vgl. Ziff. 2.5) durchzuführen. Dennoch ist es uns erlaubt, die Veranstaltungen als Hybride-Veranstaltungen (vgl. Ziff. 2.7) oder als Online-Veranstaltung (vgl. Ziff. 2.6) durchzuführen, ohne das Ziff. 7.3 erfüllt sein muss. Der Vertragspartner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung der durch uns ersparten Aufwendungen; da die mit einer Online-Veranstaltung verbundenen Kosten (mindestens) den Kosten einer Präsenzveranstaltung entsprechen; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir hohe Ansprüche an die Qualität unserer Online-Veranstaltung stellen (Aufwände für Software und personelle Betreuung). Der über die reine Durchführung von Veranstaltungen hinausgehende Leistungsinhalt einer User-Group gem. Ziff. 10.2 ist zu berücksichtigen.

10.6 Soweit eine Veranstaltung im Rahmen einer User-Group (vgl. Ziff. 10) vor Beginn der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (vgl. Ziff. 8.4) endgültig abgesagt werden muss, hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der durch uns ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht, soweit mehr als 50 % der im UG-Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Veranstaltungen entfallen. In diesem Fall reduzieren wir den Mitgliedsbeitrag für das betroffene Vertragsjahr auf Verlangen des Vertragspartners um einen angemessenen Betrag. Die weiteren Inhalte dieser Bedingungen bleiben unberührt.

 

11. Nennung als Referenzmitglied, Logonutzung

11.1 Der Vertragspartner bzw. das Mitgliedsunternehmen einer User-Group gem. Ziff. 10 erklärt sich damit einverstanden, dass wir unter Nennung der Firma und Nutzung des Unternehmenslogos des Vertragspartners oder Mitglieds auf dessen Teilnahme an der Veranstaltung oder dessen Mitgliedschaft in der jeweiligen User Group hinweisen.

11.2 Gegenstand dieser Vereinbarung ist das Unternehmenslogo, mit welchem das Mitglied zur Zeit des Vertragsschlusses in der Öffentlichkeit (Internetpräsenz, Briefkopf) auftritt.

Das Logo dürfen wir in unserem Internetauftritt, in unseren Social-Media-Auftritten sowie unseren Werbebroschüren zur Bewerbung unserer Veranstaltungen nutzen. Dies gilt ferner für einen etwaigen Abdruck in den Veranstaltungsunterlagen; dies insbesondere im Hinblick auf unsere User-Groups.

11.3 Die Nutzung erfolgt vorrangig zum Zwecke der Werbung von Neumitgliedern für die User Groups sowie ergänzend zum Zwecke der Bewerbung unserer Veranstaltungen und sonstigen Leistungen, wodurch wir den mit unseren Veranstaltungen bezweckten Austausch- und Netzwerkgedanken angemessen sowie ebenso im Interesse des Vertragspartners fördern können.

11.4 Hinsichtlich des in Ziff. 11.2 genannten Logos erhalten wir ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Davon umfasste Nutzungsarten sind das Einspeichern auf unseren Webseiten und Social-Media-Auftritten sowie das damit verbundene öffentliche Zugänglichmachen und die Vervielfältigung des Logos über unsere frei im Internet zugänglichen Webseiten und Social-Media-Auftritten (durch Möglichkeit des Speicherns zumindest im Arbeitsspeicher des Besuchers) sowie die Vervielfältigung durch den Druck von Werbebroschüren.

11.5 Eine Lizenzvergütung ist nicht geschuldet.

11.6 Nach Beendigung der Veranstaltung bzw. nach Ende der Mitgliedschaft in der User-Group wird das Logo des Vertragspartners oder des ehemaligen Mitgliedsunternehmens nicht mehr für zukünftige Werbemaßnahmen verwendet. Der Vertragspartner bzw. das Mitgliedsunternehmen kann der Logonutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Die Vereinbarung bezieht sich insbesondere auf den Schutz des unter Ziff. 11.2 genannten Logos nach dem UrheberG, MarkenG und DesignG, wenn und soweit diese einschlägig sind. Ist das im Sinne von Ziff. 11.2 genutzte Logo weder urheberrechtlich noch marken- oder designrechtlich geschützt, so findet Ziff. 11 insgesamt keine Anwendung.

 

12. Haftung

12.1 Unsere Haftung für Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf leich­ter Fahrlässigkeit beruht. Resultiert der Schaden im vorgenannten Fall aus der Ver­letzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermögli­chen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), insbeson­dere solcher Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge­fährdet ist, ist unsere Haftung abweichend von vorstehender Regelung nicht vollstän­dig ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Scha­den beschränkt.

12.2 Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziff. 12.1 gelten dann nicht, wenn eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist und/oder soweit wir im Einzelfall eine Garantie übernommen haben und/oder soweit das Produkt­haftungsgesetz zur Anwendung kommt. Von den Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziff. 12.1 sind zudem etwaige Aufwendungsersatzansprüche im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs gemäß § 478 Abs. 2 BGB nicht erfasst.

12.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12.4 Der Vertragspartner haftet für das Handeln der von ihm angemeldeten Teilnehmer; insbesondere für jede Verletzung der Teilnehmer im Hinblick auf eine in diesen Teilnahmebedingungen normierten Regelung.

12.5 Wir haften nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bei der Anreise oder Übernachtung der Veranstaltung entstanden sind. Abweichendes gilt nur dann, soweit wir – im Ausnahmefall - entsprechende Beförderungsleistungen oder Beherbergungsleistungen vertraglich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung übernommen haben. Die Durchführung einer Buchung von Beförderungs- oder Beherbergungsleistungen im Auftrag des Vertragspartners erfolgt im Regelfall nur in Vertretung und für den Vertragspartner auf dessen eigene Kosten und Risiken. Seine Rechte ergeben sich insoweit aus dem Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstleister.

12.6 Wir haften nicht für nutzlose Fahrt-, Urlaubs-, Übernachtungs- und ähnliche Aufwendungen, die der Vertragspartner oder der Teilnehmer im Vertrauen auf eine Vertragserfüllung (Teilnahme an der Veranstaltung) vorgenommen hat, soweit wir zu einer Absage oder Verschiebung oder zu einem Abbruch der Veranstaltung berechtigt waren.

12.7 Der Vertragspartner haftet für die Handlungen seiner Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen, die auf Grundlage der hiesigen Vertragsbestimmungen Leistungen von uns in Anspruch nehmen.

 

13. Stornobedingungen

13.1 Soweit innerhalb des Anmeldeformulars keine anderweitige Regelung getroffen worden ist, kann der Vertragspartner die Teilnahme der angemeldeten Teilnehmer an der betreffenden Veranstaltung wie folgt stornieren:

13.2 Soweit es sich bei der Veranstaltung nicht um eine Veranstaltung handelt, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer User Group (vgl. Ziff. 10) steht, kann der Vertragspartner die Teilnahme der angemeldeten Teilnehmer der Veranstaltung bis 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin kostenfrei in Textform (also per Brief, Telefax oder E-Mail) stornieren. Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr als Stornogebühr erhoben. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen wird die vollständige Teilnahmegebühr erhoben. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, uns nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein niedriger Schaden als die Stornogebühr entstanden ist. Wir werden die Teilnahmegebühr dann, ggf. nach Abzug der Stornogebühr, umgehend an den Vertragspartner zurückerstatten.

13.3 Betrifft die Veranstaltung die Mitgliedschaft in einer User Group (vgl. Ziff. 10), kann der Vertragspartner die Teilnahme des beabsichtigten Teilnehmers jederzeit absagen. Es besteht in diesem Fall kein Erstattungsanspruch des Vertragspartners im Hinblick auf den UG-Mitgliedschaftsbeitrag; vgl. ergänzend Ziff. 10.4. Dies gilt nicht, soweit die Stornierung im Zusammenhang mit einem Kennenlern-Angebot gemäß Ziff. 10.3 steht oder einen oder mehrere Mitarbeiter des Mitgliedsunternehmens betrifft, für deren Teilnahme das Mitgliedsunternehmen gemäß Ziff. 10.1 eine gesonderte Teilnahmegebühr entrichtet hat; in diesen Fällen richten sich die Stornierungsmöglichkeiten nach dieser Ziff. 13 soweit innerhalb des Anmeldeformulars keine andere Regelung getroffen wurde. Unbenommen bleibt das Recht des Teilnehmers, uns einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Insbesondere die Anforderungen unter Ziff. 4.2 sind zu beachten.

 

14. Aufrechnung, Verjährung

14.1 Der Vertragspartner kann uns gegenüber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und sich nur auf Grundlage solcher Forderungen auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.

14.2 Alle Ansprüche gegen uns verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen.

 

15. Datenschutz

15.1 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.

15.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Präsenz-, Online- oder Hybriden-Veranstaltung können unserer Datenschutzerklärung für Veranstaltungen entnommen werden:

https://www.versicherungsforen.net/datenschutzerklaerung-fuer-veranstaltungen
 

15.3 Wir verarbeiten ggf. die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, postalische Anschrift) für eigene werbliche Zwecke zu unseren ähnlichen Dienstleistungen und Angeboten per E-Mail, Telefon oder Post, falls Sie uns gegenüber nicht einer entsprechenden Verwendung der Daten widersprochen haben. Dies gilt auch für einen Widerspruch des Teilnehmers selbst. Die Verarbeitung Ihrer im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken erfolgt auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung (vgl. Erwägungsgrund 47 DSGVO) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder auf der Grundlage einer erteilten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, sofern eine solche abgefragt worden ist. Der Vertragspartner sowie der Teilnehmer kann dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über den entsprechenden „Unsubscribe-Link“ in jedem erhaltenen Mailing sowie per E-Mail oder postalisch an die unter Röm. I ausgewiesenen Kontaktdaten widersprechen. Besondere Gebühren (über die regelmäßigen Gebühren des Telefon- oder Internetanbieters oder das Briefporto hinaus) fallen für den Widerspruch nicht an. Im Falle des Widerrufs werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners und/oder Teilnehmers aus der entsprechenden Mailing-Datenbank gelöscht; sofern eine Löschung nicht möglich ist, tritt anstelle der Löschung die Sperrung.

Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers (insb. Vorname, Name, Position/Abteilung, Unternehmen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden zu werblichen Zwecken gespeichert, bis der Teilnehmer uns gegenüber einer entsprechenden Verwendung seiner Daten widersprochen hat.

 

16. Urheberrechte

16.1 An zur Verfügung gestellten Teilnehmerunterlagen wird den Teilnehmern ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung eingeräumt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Teilnehmerunterlagen ist untersagt. Teilnehmerunterlagen sind solche Inhalte, die den Teilnehmern zu den Vorträgen ausgehändigt werden, insbesondere Präsentationen in digitaler oder analoger Form sowie die im Rahmen der Veranstaltung erarbeiteten Dokumente.

16.2 Das Anfertigen und Veröffentlichen eigener Bild-, Ton- und Filmaufnahmen ist dem Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet. Die Rechte dritter bleiben hiervon unberührt und sind durch den Teilnehmer zu klären.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sind oder werden einzelnen Bestimmungen der Vertragsbestandteile unwirksam oder undurchführbar, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt in Fällen unbeabsichtigter Vertragslücken.

17.2 Wir sind berechtigt, die hiesigen Veranstaltungsbedingungen zu ändern, sofern dadurch für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Vertragsinhalte nicht geändert werden und sofern die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist. Eine Änderung dieser AGB werden wir in Textform mitteilen. Wenn der Vertragspartner der Änderung nicht ebenso in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt. Ab diesem Zeitpunkt ist die geänderte Fassung dieser Veranstaltungsbedingungen für unser Vertragsverhältnis mit Ihnen als unserem Vertragspartner zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen bindend. Auf diese Folge werden wir bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

17.3 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

17.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist Leipzig.

Ihre Ansprechpartnerin
Kristin Bonack-Bargenda

Leitung Sekretariat

+49 341 98988-100
E-Mail schreiben