Künstliche Intelligenz im Maklervertrieb – Chancen und Risiken der Zukunft

KI und GenAI im Maklervertrieb: Im Beitrag werden die Chancen aber auch rechtlichen Hürden betrachtet.

Typ:
Blogartikel
Rubrik:
Recht & Compliance
Themen:
Maklervertrieb KI / AI / künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz im Maklervertrieb – Chancen und Risiken der Zukunft

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine bloße Zukunftsmusik mehr, sie spielt eine zunehmend zentrale Rolle in der Transformation verschiedener Wirtschaftszweige. Auch im Maklervertrieb eröffnet die fortschreitende Digitalisierung unter Verwendung von KI neue Möglichkeiten: Sie verspricht Effizienzsteigerungen, personalisierte Kundeninteraktionen und innovative Geschäftsmodelle, birgt jedoch auch potenziell ethische sowie rechtliche Herausforderungen.

Der vorliegende Blogartikel fasst die aktuellen Entwicklungen sowie rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI im Maklervertrieb zusammen.

Einsatz von KI im Maklervertrieb

Die fortschreitende Digitalisierung des Versicherungssektors eröffnet vielfältige Möglichkeiten für den Einsatz von KI, womit Versicherungsmakler ihre tägliche Arbeit effizienter gestalten können. Schon heute sind verschiedene KI-Systeme im Einsatz: Chatbots und virtuelle Assistenten stellen eine erste Anlaufstelle für Kunden dar. Sie bearbeiten Anfragen automatisiert, beantworten gängige Fragen und können sogar einfache Versicherungsanträge abwickeln, wodurch sie zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen.

Mithilfe von KI-gestützter Vertriebsanalyse lassen sich große Mengen an Kundendaten auswerten, um etwa Muster zu erkennen und Vertriebschancen zu identifizieren. Auf diese Weise können personalisierte Angebote ermöglicht werden. Mittels prädiktiver Analytik lassen sich zukünftige Kundenverhaltensweisen ableiten und darauf aufbauend zielgerichtete Marketingstrategien entwickeln. Und durch den Einsatz automatisierter Underwriting-Systeme lässt sich das Risiko von potenziellen Versicherten analysieren, was eine schnellere Entscheidungsfindung ermöglicht.

Darüber hinaus erleichtert KI die Verwaltung von Verträgen und Dokumenten, beispielsweise indem Verträge organisiert und gesetzliche Anforderungen überwacht werden können. Weitere Anwendungen wie Kundensegmentierung oder Betrugsprävention ergänzen das vielseitige Spektrum von KI im Versicherungswesen.

Rechtliche Herausforderungen – das müssen Makler wissen

So vielfältig die Möglichkeiten durch die neuen Technologie auch sind, gehen sie auch mit einigen Herausforderungen einher. Eine dieser Herausforderung ist die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen.

1. KI-Verordnung

Am 1. August 2024 ist mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) das erste umfassende Regelwerk für die Regulierung von KI in Kraft getreten. Die KI‑Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen. Ziel ist es, das Vertrauen der Gesellschaft in KI-Systeme zu stärken und ethische Grundprinzipien im Recht zu verankern, ohne dabei die Chancen des technischen Fortschritts zu blockieren.

Zu diesem Zweck werden KI-Systeme einem risikobasierten Ansatz folgend in vier Risikokategorien eingeteilt: unannehmbarem, hohem, bestimmtem und minimalem Risiko. KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko, etwa Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren oder zu Zwecken von Social Scoring bestimmt sind, werden verboten. KI-Systeme mit hohem Risiko, etwa Systeme, die in grundrechtssensiblen Bereichen Entscheidungen über Menschen treffen, müssen für ihren Einsatz strenge Voraussetzungen erfüllen. KI-Systeme mit bestimmten Risiken, wie Chatbots oder text-, bild- oder audiogenerierende Systeme, müssen gegebenenfalls fortan so transparent ausgestaltet sein, dass auf leicht zugängliche und leicht verständliche Weise erkennbar wird, dass mit einem KI-System interagiert wird oder ein solches System Text-, Bild- oder Audiodaten generiert hat.

Die KI-Verordnung hat auch Implikationen für die Versicherungsbranche.

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass nach der KI-Verordnung verbotene KI-Systeme im Maklervertrieb eingesetzt werden. Allerdings können einige Systeme in die Hochrisiko-Kategorie fallen, was zur Folge hat, dass Anbieter und Betreiber dieser Systeme strenge Anforderungen erfüllen müssen. So sind etwa Risikomanagementsysteme zu etablieren oder es werden Anforderungen an die Datenqualität oder die Genauigkeit; Robustheit und Cybersicherheit des KI-Systems gestellt.

Der häufigste Fall dürfte jedoch sein, dass im Bereich des Maklervertriebs eingesetzte KI-Systeme als KI-System mit bestimmten Risiken eingestuft werden und Transparenzanforderungen erfüllen müssen. Darunter fallen etwa Chatbots und virtuelle Assistenten, die dazu bestimmt sind, mit Menschen zu interagieren. Diese KI-Systeme müssen so konzipiert und entwickelt werden, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Generiert das KI-System Texte oder manipuliert diese, muss der Anbieter sicherstellen, dass in maschinenlesbarem Format offenbart wird, dass es sich um einen generierten oder manipulierten Text handelt. Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert und dieser Text in weiterer Folge veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren (etwa Journalisten, Content Creator, wissenschaftliche Autoren), müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

2. Datenschutz, Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse

Doch nicht nur die KI-Verordnung, sondern auch andere Bereiche des (europäischen) Rechts wie beispielsweise das Datenschutzrecht, das Urheberrecht oder das Geheimnisschutzrecht sind beim Einsatz von KI zu beachten.

KI-Systeme müssen datenschutzkonform ausgestaltet sein. Das bedeutet, dass die datenschutzrechtlichen Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Datenminimierung oder Zweckbindung für KI-Systeme gleichermaßen, wie auch für alle anderen Datenverarbeitungen gelten. Insbesondere das Thema Transparenz – konkret die Bereitstellung von Datenschutzhinweisen an Betroffene – stellt eine besondere Herausforderung dar. Das liegt unter anderem daran, dass bei automatisierten Entscheidungen auch über die involvierte Logik informiert werden muss, was aufgrund der undurchsichtigen Funktionsweise und Entscheidungsfindung von KI-Systemen in der Regel nur schwer möglich ist. Auch das Achten von anderen Betroffenenrechten, wie etwa das Recht auf Auskunft oder Löschung, kann Betreiber von KI-Systemen vor Probleme stellen. Darum sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme möglichst nur personenbezogene Daten verarbeiten, wenn dies unerlässlich ist und zuvor rechtlich geprüft wurde.

Neben den datenschutzrechtlichen Herausforderungen ergeben sich auch KI-spezifische Besonderheiten im Urheberrecht: Die Beantwortung von Fragen rund um den Schutz von KI‑Eingabe- und Ausgabedaten ist rechtlich kniffelig. Vermutlich wird KI-generierter Output keine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn er einen hinreichenden Abstand zu einem geschützten Werk aufweist. Eine solche Verletzung kann jedoch durch die Reproduktion des urheberrechtlich geschützten Werks bei der Eingabe in Frage kommen. Eines ist klar: Die KI kann nicht Urheber sein, das ist immer eine natürliche Person.

Vorsicht sollte man auch im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen walten lassen. Das können beispielsweise Kundenlisten, interne Kostenstrukturen oder „Know-how“ sein. Idealerweise sollten diese Geschäftsgeheimnisse der Geheimhaltung unterliegen und nicht in ein KI-System eingegeben werden – weder als Trainingsdaten noch als Eingabedaten.

Ausblick: Chancen und Herausforderungen der KI-Integration im Vertrieb

Im Angesicht der rasanten Fortschritte im Bereich KI steht die Maklerbranche an der Schwelle einer neuen Ära. Die Integration von KI-Systemen bietet das Potenzial, den Vertrieb grundlegend zu revolutionieren – hin zu mehr Effizienz, personalisierten Dienstleistungen und einer datengesteuerten Entscheidungsfindung. Gleichzeitig sind mit dieser technologischen Wende auch Herausforderungen verbunden: Die Einhaltung regulatorischer Vorschriften sowie der Schutz sensibler Daten werden entscheidend für eine nachhaltige Integration von KI in den maklergestützten Vertrieb sein. Die Zukunft wird zeigen, wie sich Maklervertriebe adaptieren und welche Rolle KI genau einnehmen wird. Eines ist jedoch gewiss: Der verantwortungsbewusste Umgang mit der Technologie wird maßgeblich darüber bestimmen, ob die Chancen genutzt und die Risiken minimiert werden können:

Mag. Christopher Bakier
Rechtsanwalt
Taylor Wessing, Wien
Dr. Benedikt Kohn
Rechtsanwalt
Taylor Wessing, Düsseldorf
Christian Zander
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Taylor Wessing, Düsseldorf