Studie: Berechnung einer Versicherungsprämie für KKW (2011)

(Fiktive) Berechnung einer risikoadäquaten Versicherungsprämie zur Deckung der Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren.

Typ:
Studie
Rubrik:
Schaden & Leistung
Themen:
Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Elementarversicherung
Studie: Berechnung einer Versicherungsprämie für KKW (2011)

Hintergrund

Der nukleare Unfall im Kernkraftwerk (KKW) Fukushima/Japan 2011 und die Debatte um die Laufzeitverlängerung der KKWs in Deutschland haben die Diskussion um die "Restrisiken" dieser Form der Energiegewinnung neu entfacht. Fraglich erscheint, ob die von den Inhabern vorbehaltenen 2,5 Milliarden Euro und die zusätzlichen 300 Millionen Euro an EU-Mitteln für die finanzielle Absicherung der Inhaber im Falle eines nuklearen Katastrophenfalls ausreichen.

Ziel der Studie

Die vorliegende Studie ermittelt die (fiktive) Prämie einer Haftpflichtversicherung für den Schadenfall einer nuklearen Katastrophe aufgrund eines Kernkraftwerk-Stör- oder Unfalls. Grundlage stellen bereits veröffentlichte Studien zur Eintrittswahrscheinlichkeit und zur möglichen Schadenhöhe dar sowie eigene Annahmen und Bewertungen beider Faktoren.

Je nach Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Schadenfalls variiert die Höhe der jährlich zu zahlenden Prämie, bei Zugrundelegung einer mittleren gesamt zu zahlende Versicherungssumme von rund 6.090 Milliarden Euro, zwischen 0,01 Euro und 305,83 Euro. Bei einer Bereitstellung der gesamten Versicherungssumme nach 100 Jahren ergäbe sich eine jährliche Versicherungsprämie von 19,5 Milliarden Euro für jedes KKW. Wären die durch ein solches Schadenereignis verursachten Kosten der Schadenbeseitigung durch die Verbraucher zu zahlen, ergäbe sich bei Umlage der Kosten bzw. der darauf basierenden Versicherungsprämie für den Bereitstellungszeitraum von 100 Jahren eine Erhöhung der Energiepreise für Atomstrom (netto) in einer Spanne von 0,139 Euro je kWh bis zu 2,36 Euro je kWh.

Die derzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Absicherung der Risiken eines Kernkraftwerks reichen, den auf Grundlage vieler Annahmen dargestellten Berechnungen und Szenarien zufolge, in jedem Fall nur für einen kleinen Teil der zu erbringenden Entschädigungszahlungen bei Auftreten eines nuklearen Katastrophenfalls aus. Die darüber hinausgehenden Kosten wären durch den Staat bzw. die Allgemeinheit zu tragen.