Gemeinsam durch das LKSG: Worauf sie bei ihren Lieferanten achten müssen

Im Beitrag beschreibt Daniel Fölting von Carglass den Umgang des Unternehmens mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Typ:
Blogartikel
Rubrik:
Schaden & Leistung
Themen:
Kooperationsmanagement Schaden-/Leistungsmanagement
Gemeinsam durch das LKSG: Worauf sie bei ihren Lieferanten achten müssen

Ab Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) in Kraft – zumindest für all diejenigen Unternehmen, deren Hauptsitz oder Hauptverwaltung in Deutschland ist und die über mehr als 3.000 Mitarbeitende verfügen. Auf die meisten großen Versicherer trifft dies sicherlich zu. Doch nicht alle Zulieferer von Versicherern fallen ebenfalls in diese Kategorie. Entsprechend wahrscheinlich entsteht schon bald der Fall, dass zum selben Zeitpunkt unterschiedliche Standards innerhalb der eigenen Lieferkette gelten. Das führt nicht nur zu Abstimmungsschwierigkeiten, sondern für das LKSG-pflichtige Unternehmen auch zu möglichen Verstößen. Wie also lassen sich bestimmte Mindestanforderungen sicherstellen, Risiken frühzeitig erkennen und Verstöße verhindern? Diese Fragen haben Sie sich vermutlich ebenso wie wir in den vergangenen Monaten gestellt. Die Schlüsse, zu denen wir bei Carglass gekommen sind, darf ich hier im Folgenden einmal erläutern.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – das kommt auf uns zu

In seinem Kern fordert das LKSG dazu auf, einen genauen Blick auf die eigenen Partner und die gesamte weitere Lieferkette zu werfen, um diese hinsichtlich Nachhaltigkeit, Menschenrechten und Arbeitsschutz zu analysieren. Gleichzeitig muss man sich als Unternehmen aber auch die Frage stellen, welche Auswirkungen man selbst auf andere hat. Als Teil der Lieferkette unserer Versicherungspartner haben wir uns deshalb proaktiv dazu entschieden, das LSKG schon vor dem für uns verbindlichen Datum (01.01.2024) schrittweise zu implementieren. Auf diese Weise können sich unsere Partner darauf verlassen, dass wir die wesentlichen Anforderungen bereits erfüllen und gewissenhaft handeln. 

Der Carglass-Ansatz beim LKSG

Unser Ziel ist es, bereits 2023 die Bedingungen des LKSG weitestgehend zu erfüllen. Zum einen, um unsere Partner bei der Umsetzung ihrer Pflichten zu unterstützen, zum anderen, um so früh wie möglich potentielle Fallstricke zu ermitteln, Problemen vorzubeugen und schließlich, um unseren persönlichen Ansprüchen in Bezug auf unsere CSR-Bemühungen gerecht zu werden. Seit April 2022 analysieren wir hierzu all unsere relevanten Prozessabläufe und Lieferbeziehungen, suchen nach Tools für eine zuverlässige Risikoeinschätzung unserer Lieferanten sowie für die Implementierung ab Herbst 2022. Für 2023 steht zudem die Überprüfung unserer Prozesse hinsichtlich Effektivität, Praktikabilität und Effizienz auf der Agenda.

Die bisherige Analyse unseres Lieferkomplexes hat bereits einige für uns wertvolle Erkenntnisse geliefert. Folgende Compliance-Empfehlungen konnten wir entsprechend für uns identifizieren. Sie helfen womöglich auch Ihnen bei der Identifikation und Umsetzung. Die Empfehlungen gelten sowohl mit Blick auf die eigene Lieferkette, aber natürlich auch, wenn Sie selbst Teil der Lieferkette sind:

Lieferkette und Lieferanten kennen

Betrifft das LKSG mich oder meine Zulieferer? Wenn ja, ab wann? Wie sind die Voraussetzungen im Unternehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden? Wie können wir dabei unterstützen? Um die Lieferkette und mögliche Stellschrauben zu verstehen, ist eine genaue Kenntnisse der beteiligten Partner und ihrer Strukturen von großem Vorteil und für uns ein Schlüssel zum Erfolg.

Proaktive Kommunikation in Lieferbeziehungen

In den meisten Lieferketten befinden sich vermutlich Zulieferer, die vorerst oder grundsätzlich nicht vom LKSG berührt werden. Wir können, wie eingangs erwähnt, also nicht automatisch davon ausgesehen, dass sie die LKSG-Anforderungen für sich umsetzen und einhalten. Hier bedarf es einer proaktiven und rechtzeitigen Kommunikation, um Erwartungen zu vermitteln und gegebenenfalls Veränderungen anzustoßen.

Nachweise erbringen und einfordern

Was wir von anderen erwarten, erfüllen wir auch selbst. Schon mehrfach wurde Carglass mit dem „Gold-Status“ im Ranking der CSR-Monitoring-Experten von „EcoVadis“ ausgezeichnet. Und auch ohne geltende Verpflichtung erbringen wir die nötigen Nachweise offen und transparent im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsberichtes, der unsere LKSG- und CSR-Bemühungen klar belegt. Entsprechend genau sind wir natürlich auch in der Prüfung der Nachweise unserer Partner.

Gemeinsam mit Lieferanten Maßnahmen ergreifen

Während der gesamten Implementierung stehen wir in engem Austausch mit unseren Partnern. Nicht nur, um für einen sauberen Ablauf zu sorgen, sondern auch, um sicherzustellen, dass gemeinsam an einem Strang gezogen wird. Schließlich geht es nicht darum, irgendjemandem auf die Finger zu klopfen, sondern gemeinsam für ein sozial- und umweltverträglicheres Handeln zu sorgen. So verstehen wir das LKSG als eine sinnvolle Maßnahme, um uns alle auf dem Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu fokussieren und gemeinsam ambitionierte Ziele zu stecken.

Daniel Fölting, Carglass
Daniel Fölting
Carglass®
Daniel Fölting ist seit 2018 bei Carglass®. Er ist als Group Legal Counsel von Belron unter anderem verantwortlich für die Bereiche Sales, Marketing und CSR. Seit Ende 2021 ist er ebenfalls Senior Compliance Manager der Carglass GmbH.