Unbemannte Flugobjekte auf den Radaren der Versicherungswirtschaft
Am Wochenende sorgte vermutlich eine Drohne für Aufruhr am Londoner Flughafen Heathrow, als sie mit einem sich im Landeanflug befindenden Passagierflugzeug kollidierte. Das Flugzeug konnte zwar sicher landen, dennoch werden die Rufe nun wieder lauter, die unbemannten Flugobjekte stärker zu kontrollieren. Die Umsatzprognosen und Einsatzmöglichkeiten der kleinen Flieger im Schadenmanagement habe ich bereits in einem früheren Beitrag beleuchtet. Doch auch aus haftungsrechtlicher Sicht sowie produktseitig sind Drohnen ein spannendes Thema, dem ich mich in meinem heutigen Beitrag widmen möchte.
Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem – Macht das einen Unterschied?
So darf ein unbemanntes Luftfahrtsystem nur mit Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde eingesetzt werden. Diese verlangt, dass der geplante Einsatz die Sicherheit von Luftverkehr und Öffentlichkeit nicht gefährdet, der Betrieb der Drohne immer in Sichtweite des Steuerers stattfindet und Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Zudem darf die Drohne ein Gewicht von 25kg und eine maximale Flughöhe von 100m nicht übersteigen und für Start und Landung ist die Zustimmung des Grundstückeigentümers einzuholen. Für den Aufstieg einer Drohne in der Nähe von Flughäfen und -plätzen sowie Menschenmengen gelten besondere Freigabebestimmungen, um Vorfälle wie eingangs beschrieben zu vermeiden.
Bereits Ende 2015 verkündete Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, diese Auflagen noch weiter zu verschärfen und plädierte u.a. für einen „Drohnenführerschein“ bei gewerblichen Nutzern sowie für eine Registrierung von Drohnen und deren Besitzern, sobald das Fluggerät mehr als 500g wiegt. Kritiklos wurden diese Vorschläge allerdings nicht hingenommen. Gegner sehen in der Verschärfung der Auflagen eine Gefährdung des Wachstums des Drohnenmarktes. Zudem sei ein Großteil von Dobrindts Kritikpunkten bereits in den aktuellen Vorschriften berücksichtigt. So ist beispielsweise seit 2005 auch eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte Pflicht, um eine Aufstiegsgenehmigung zu erhalten.
Schadenszenarien und deren Absicherung
Als mögliche Risiken, die mit den Betrieb von Drohnen verbunden werden, gelten Sach- oder Personenschäden resultierend aus Absturz oder Kollision der Drohnen, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder dem Recht am eigenen Bild sowie die Gefahr von Betriebsstörungen, wenn eine Drohne beispielsweise Stromleitungen beschädigt und einen Stromausfall verursacht.
Die Kalkulation dieser Risiken gilt jedoch als schwierig, da die Versicherungswirtschaft bisher verhältnismäßig wenige Erfahrungswerte mit dieser recht neuen Technologie sammeln konnte. Bislang existieren weder aussagekräftige Schadendaten noch umfangreiche generelle Informationen zum Thema Drohnenbesitz und -verwendung, was die Entwicklung neuer Deckungskonzepte verlangsamt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Drohnen eine höhere Schadenfrequenz aufweisen werden als in der allgemeinen Luftfahrt üblich. Dies liegt zum einen an fehleranfälligeren Systemen, aber auch an der mangelnden Erfahrung bzw. Qualifikation der Drohnenpiloten. Der bisher noch fehlende einheitliche regulatorische Rahmen erschwert die Risikokalkulation zusätzlich.
Auf den Radaren der Gesetzgeber, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene, wurden die kleinen Flieger jedoch mittlerweile geortet, weshalb zukünftig mit weiteren Regelungen bzw. deren Konkretisierung gerechnet werden kann. Bedenkt man zudem die Themenvielfalt rund um autonom betriebene Drohnen, wie sie Onlineriese Amazon plant, steigende Nutzungsmöglichkeiten, die Absicherung von Cyberrisiken oder der Drohne an sich (Vollkaskoversicherung) sowie das wachsende Marktpotential der unbemannten Fluggeräte, versprechen die kleinen Flieger auch zukünftig ein spannendes Thema für die Branche zu bleiben.
Dennis Imhäuser: Quadrocopter: Drohnen-Versicherungen im Überblick, netzwelt.de, Online unter: http://www.netzwelt.de/news/151920-quadrocopter-drohnen-versicherungen-ueberblick.html, 1.4.2015
o.A.: Drohnen: Das müssen Hobbypiloten wissen, Stiftung Warentest, Online unter: https://www.test.de/Drohnen-Das-muessen-Hobbypiloten-wissen-4727469-0/, 20.1.2016