Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf die Versicherungsbranche

Im Beitrag geht es um aktuelle Entwicklungen rund um das LkSG.

Typ:
Blogartikel
Rubrik:
Recht & Compliance
Themen:
Nachhaltigkeit Recht
Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf die Versicherungsbranche

Die Versicherungsbranche steht vor neuen Herausforderungen im Rahmen der Nachhaltigkeit, insbesondere mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Deutschland. Dieses Gesetz, das seit 2023 in Kraft ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen mit Blick auf Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten. In diesem Artikel werden die Grundlagen des LkSG erläutert, aktuelle Veränderungen diskutiert und die Relevanz dieser Entwicklungen für die Versicherungsbranche beleuchtet.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): eine Einführung

Das Ziel des LkSG ist es, die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten von in Deutschland ansässigen Unternehmen zu verbessern. Konkret verpflichtet das Gesetz deutsche Unternehmen, die Umwelt- und Sozialstandards in ihren Lieferketten verletzen, Verantwortung zu übernehmen. Dies schließt Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten seit 2024 ein und fällt unter die Zuständigkeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Anforderungen des LkSG und der Begriff der Lieferkette in der Versicherungsbranche

Unternehmen, die dem LkSG unterliegen, müssen verschiedene Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten implementieren. Dazu gehört die Festlegung von Zuständigkeiten für das Risikomanagement entlang der Lieferkette sowie die Einführung eines funktionierenden Beschwerdemechanismus. Doch wie betrifft dies konkret die Versicherungsbranche? Eine Branchenbefragung der Versicherungsforen Leipzig ergab, dass ein Großteil der Versicherungshäuser bisher wenig oder keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Dies unterstreicht die Dringlichkeit für Versicherungsunternehmen, sich auf die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorzubereiten und entsprechende Compliance-Maßnahmen zu ergreifen.

Die Wirtschaft und somit die auch die Versicherer werden in die Pflicht genommen, dafür Sorge zu tragen, dass entlang ihrer Lieferketten sowohl Menschenrechte als auch Umweltstandards beachtet werden. Dabei schafft das LkSG keine neuen Rechte bzgl. unserer Umwelt bzw. der Menschen, aber es soll dazu dienen, die Einhaltung bestehender Vorgaben zu gewährleisten. Zur wirksamen Durchsetzung muss vor allem ein Risikomanagementsystem samt entsprechender Risikoanalyse etabliert sowie ein Beschwerdeverfahren integriert werden. Über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten berichtet der Versicherer einmal im Jahr öffentlich und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), als zuständige Kontrollbehörde in Deutschland.

LkSG - Lieferkette

Aktuelle Entwicklungen und ihre Auswirkungen

In den aktuellen Medienberichten steht die Diskussion über die EU-Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) im Mittelpunkt. Ursprünglich war geplant, dass die Richtlinie eine größere Anzahl von Unternehmen in die Verantwortung nehmen würde, nämlich solche mit über 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Allerdings wurde diese Richtlinie nun abgeschwächt, und gilt für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Kritik an der Richtlinie kam aufgrund ihrer vermeintlichen Belastung für mittelständische Unternehmen durch zusätzliche Bürokratie. Obwohl sich Deutschland bei der EU-Entscheidung enthalten hat, haben dennoch die meisten EU-Staaten am 15. März 2024 dafür gestimmt, wodurch das europäische Lieferkettengesetz nun in einer abgeschwächten Form eingeführt wird. In Deutschland ist damit zu rechnen, dass das Lieferkettengesetz bis 2026 entsprechend angepasst wird, um den neuen Vorgaben der EU-Richtlinie CSDDD gerecht zu werden. Die Sorgfaltspflichten der CSDDD ähneln denen des LkSG, sodass eine lückenlose und gesetzeskonforme Umsetzung des LkSG die beste Vorbereitung für die Umsetzung der CSDDD ist.

Zeitstrahl LkSG und CSDDD

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