Von High-Tech-Forensik bis BGH-Urteil: Wie KI und Rechtsprechung das Schadenmanagement verändern
Analyse, Kategorisierung und systematische Bewertung von Hagelereignissen sowie Regressmanagement: Das Fachforum „Assistance & Cooperation“ im Rahmen des Messekongresses Schadenmanagement & Assistance 2026 verdeutlicht wieder, wie bedeutend strategische Kooperationen für die Optimierung des Schadenmanagements sind.
Wenn Milliarden an Hagelschäden auf Fahrzeuge prasseln oder Brandermittler mit Drohnen durch baufällige Ruinen navigieren, wird eines deutlich: Im modernen Schadenmanagement entscheidet heute die präzise Verbindung von technologischer Innovation und rechtlicher Expertise. In diesem Rückblick zum Fachforum ‚Assistance & Cooperation‘ des Messekongresses Schadenmanagement & Assistance zeigen wir, wie KI-basierte Wetteranalysen, forensische 3D-Scans und wegweisende BGH-Urteile zum Werkstattregress die Branche aktuell bestimmen.
KI-basierte Hagelanalyse: Neue Standards für die Bewertung von Kumulereignissen
Allein das Jahr 2023 verzeichnete durch Sturm/Hagel/Blitz-Ereignisse eine Schadensumme an Fahrzeugen von rund zwei Milliarden Euro (GDV). Angepasste Kategorisierungen, neue Bewertungssysteme sowie Vorhersagen und Prävention rücken zunehmend in den Fokus, um die Schadensummen gering zu halten.
„Frühere Modelle und Daten bilden das heutige Hagelrisiko nicht mehr ab – die deutlich veränderte Risikolandschaft erfordert eine Aktualisierung der Hagelmodellierung.“ – Mariko Wassy (Referatsleiterin Technisches Underwriting, E+S Rückversicherung AG)
Wie die Analyse von Hagelereignissen mit KI, und somit auch ein Ansatz für die Modellierung langfristiger Klimarisiken, funktioniert, zeigten Mariko Wassy (Referatsleiterin Technisches Underwriting, E+S Rückversicherung AG) und Prof. Dr. Johannes Bühl (Vertretungsprofessur für wissensbasierte Systeme, Hochschule Harz) in einem gemeinsamen Vortrag. Seit 2020 besteht die Kooperation der E+S Rück und der Hochschule Harz, mit dem inhaltlichen Fokus auf Datenanalyse, Telematik und Mobilitätskonzepte. Im Zuge dessen wurde die „E+S Stiftungsprofessur“ an der Hochschule Harz gegründet. Seit 2024 kooperieren der Rückversicherer und die Hochschule auch im Bereich der Hagelanalyse, die auf Daten des Deutschen Wetterdienstes und Versicherungsdaten basiert. Prof. Dr. Johannes Bühl stellte auf dem Messekongress Schadenmanagement & Assistance im April 2026 ein neu erarbeitetes Klassifikationsmodell von Hagelereignissen vor. Anhand des Modells lässt sich Hagel in vier Kategorien einordnen:
- 0 – kein schädlicher Hagel/ Graupel
- 1 – zwei bis drei Zentimeter große Hagelkörner
- 2 – drei bis fünf Zentimeter große Hagelkörner
- 3 – größer als fünf Zentimeter große Hagelkörner
Dabei sind die Kategorien zwei und drei die primären Schadenklassen. Das Modell ermöglicht Schätzungen der Schadenhöhe in Echtzeit und eine Alarmierung bei Großschäden und Kumulereignissen. Mithilfe des Ansatzes können auch langfristige Klimarisiken modelliert werden.
Wie die systematische Bewertung von Hagelschäden im Bereich der Gebäudeschäden, konkret bei sogenannten Stegkammerplatten bzw. Doppelstegplatten, aussieht, erklärte der Sachverständige Stefan Lange (Geschäftsführer, ILS Bau Consulting UG). Bei den Platten handelt es sich um lichtdurchlässige Kunststoffplatten, die vor allem für Carports, Terrassenüberdachungen und Vordächer verwendet werden.
Um eine belastbare, rechtssichere Kausalitätsbewertung für die Versicherer gewährleisten zu können, werden Wetterdaten, Umfeld, Schadenbild, Schadenmuster und mögliche Alternativursachen berücksichtigt. Bei nicht eindeutigen Fällen kann eine mikroskopische Analyse der Bruchfläche weiterhelfen. Stefan Lange betont, dass nicht „Hat es gehagelt?“ die Leitfrage ist, sondern „Wurde dieses konkrete Schadenbild durch Hagel verursacht?“.
Effizientes Regressmanagement: High-Tech-Brandermittlung und BGH-Rechtsprechung
Im Regressfall lohnt es sich, einmal genauer hinzusehen und belastbare Erkenntnisse zu sammeln, die auch vor Gericht standhalten. Welche neuen Möglichkeiten es in der Brandursachenermittlung gibt, das zeigte der Sachverständige für Brandursachenermittlung Robert Steiner. Er bot in seinem Impuls einige praktische Einblicke in seine Arbeit und zeigte, warum es sich lohnt, den Schadenhergang im Brandfall genau unter die Lupe zu nehmen. Seine Expertise beruht auf jahrelanger Berufserfahrung im öffentlichen Ermittlungsdienst, einer Ausbildung beim Bundeskriminalamt als Spurensicherer und einer Fortbildung am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei. Auf dem Messekongress Schadenmanagement & Assistance erklärte er, mit welchen technischen Hilfsmitteln er die Ursachen von Bränden und Explosionen untersucht: CT, 3D-Aufnahmen von innen und außen, Drohnen bei baufälligen Gebäuden sowie forensische Materialanalyse. Gerade die 3D-Aufnahmen bewähren sich laut dem Experten im Regressfall vor Gericht.
Einen thematisch anderen Schwerpunkt setzte Runa Stopp (Rechtsanwältin/ Counsel, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB) in ihrem Vortrag. Sie gab aus juristischer Perspektive einen Einblick in den Werkstattregress. Grundlage für den Impuls ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Januar 2024, in welchem die Rechte der Geschädigten im Kontext von Rechtsstreitigkeiten mit Werkstätten präzisiert und gestärkt wurden. Runa Stopp erklärte, dass der BGH mit dem Urteil den subjektbezogenen Schadenbegriff stärkt. Dieser legt fest, dass Art und Umfang des Schadensersatzes in subjektbezogener Betrachtung, also aus Perspektive der geschädigten Person, erfolgen müssen.
Im Fall eines Kfz-Schadens mit anschließender Reparatur bedeutet das, dass die Geschädigten grundsätzlich auf die Richtigkeit der Werkstattrechnung vertrauen dürfen und das Werkstattrisiko vollständig beim Schädiger, also der Versicherung, liegt. Somit besteht auch bei überhöhten Kosten, nicht tatsächlich erbrachten Leistungen oder Fehlern der Werkstatt ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung durch den Schädiger/Versicherer.
„Der Schädiger/ Versicherer trägt das Risiko fehlerhafter oder unwirtschaftlicher Reparatur. Eine Prüfung der „objektiven Erforderlichkeiten“ einzelner Rechnungspositionen erfolgt nicht mehr.“ – Runa Stopp (Rechtsanwältin/ Counsel, BLD)
Das Thema des Werkstattregresses verschärft sich durch steigende Schadensummen aufgrund hoher Kosten bei modernen Fahrzeugen, zunehmender technischer Komplexität sowie Streitigkeiten über die Reparaturqualität.
Runa Stopp erläuterte die Anspruchsgrundlagen sowie typische Regressgrundlagen und deren Durchsetzung in der Praxis. In diesem Kontext kam die Expertin auch auf aktuelle juristische Streitpunkte zu sprechen:
- Verjährung
- Einwand der Zahlung in Kenntnis der Nichtschuld
- Beweislast
In ihrem Impuls erklärte die Expertin anhand passender Paragrafen und aktueller Urteile, wie den einzelnen Streitpunkten begegnet werden kann und wie mit diesen im Rechtsstreit umgegangen werden sollte.
„Die Schadenbearbeitung wird komplexer und komprimierter: Neben der im Haftpflichtfall durchzuführenden Prüfung, welche Ansprüche reguliert werden, müssen nun aktiv (eigene) Regressansprüche geltend und gegebenenfalls durchgesetzt werden.“ – Runa Stopp (Rechtsanwältin/ Counsel, BLD)
Regressmanagement ist ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Versicherungswirtschaft und besitzt erhebliches Einsparpotenzial. 2024 führten die Versicherungsforen Leipzig in Zusammenarbeit mit Shift Technology eine Studie zum Thema „Regressmanagement in der Versicherungsbranche“ durch. Im Rahmen der Studie konnten detaillierte Einblicke in die aktuelle organisatorische Aufstellung von Versicherungsunternehmen im Regressmanagement gewonnen werden. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sind im folgenden Whitepaper zusammengefasst: Regressmanagement in der Versicherungswirtschaft | Versicherungsforen Leipzig.
Auch in diesem Jahr möchten wir uns bei allen Teilnehmenden des Messekongresses Schadenmanagement & Assistance für die spannenden Impulse, den Austausch und die Diskussionen bedanken. Wer im nächsten Jahr wieder dabei sein und gemeinsam auf das Schadenjahr 2027 blicken möchte, kann sich den 22. und 23. April 2027 vormerken. Wir freuen uns schon jetzt auf die Jubiläumsausgabe, die mit Sicherheit die ein oder andere Überraschung bereithält.